Rechtsprechung
RG, 24.04.1942 - 1 D 456/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Nimmt ein Beamter aus einem Aktenschranke seiner Behörde eine Postsendung, die dort für einen anderen Beamten aufbewahrt wird, in dem Glauben an sich, sie sei für ihn bestimmt, so begeht er Unterschlagung, nicht Diebstahl, wenn er sie behält, nachdem er seinen Irrtum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 131
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Hierauf deuten jedenfalls die Ausführungen in RGSt 76, 131 hin, wo es heißt, die Annahme, daß der angeklagte Postbeamte bereits durch das Ansichnehmen von zwei Postsendungen eigenen Gewahrsam begründet habe, werde nicht dadurch ausgeschlossen, daß er von einer Behördenangestellten beobachtet worden sei, weil die Angestellte weder die Aufgabe noch die Möglichkeit noch den Willen gehabt habe, die Verfügung des Angeklagten über die Gegenstände zu verhindern und darauf hinzuwirken, daß der Gewahrsam des Behördenvorstandes bestehen bleibe. - OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei …
Neuer Gewahrsam ist regelmäßig in dem Augenblick begründet, in dem die Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhaber über die Sache vollständig aufgehoben ist (RGSt 76, 131; BGHSt 16, 271 ; 23, 254; 26, 24, 26). - BGH, 24.01.1957 - 4 StR 558/56
Rechtsmittel
Daß der neue Gewahrsam schon endgültig gesichert ist, ist für die Vollendung des Diebstahls nicht notwendig (RGSt 76, 131 [133]).
- BGH, 16.12.1952 - 2 StR 583/52
Rechtsmittel
Eine Verbringung vom Aufbewahrungsort und eine Sicherung der erlangten Herrschaftsgewalt ist nicht erforderlich (RGSt 52, 75; 76, 131). - BGH, 29.11.1966 - 1 StR 488/66
Gesamtvorsatz als maßgebliches Kriterium für die Annahme eines …
Erwarb er sie, wie im vorliegenden Fall, ohne gegen das Strafgesetz zu verstoßen, so konnte er durch spätere bösgläubige Zueignungshandlungen eine Unterschlagung begehen (so auch RGSt 76, 131, 134). - BGH, 20.02.1957 - 2 StR 24/57
Rechtsmittel
Das genügt aber zur Annahme der vollendeten Wegnahme (RGSt 76, 131, 133). - BGH, 25.06.1958 - 2 StR 249/58
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß zur Vollendung nicht auch die Sicherung der erlangten Herrschaftsgewalt gehört (vgl. RGSt 52, 75, 76; 76, 131, 133). - BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
Rechtsmittel
Vollendeter Diebstahl ist auch dann anzunehmen, wenn noch innerhalb dieser Räume der Gegenstand in eine solche Lage gebracht wird, daß der Dieb die tatsächliche Verfügung über sie hat und der Gewahrsam des Bestohlenen daran ausgeschlossen wird (vgl RGSt 52, 75 [76]; 76, 131 [133]). - BGH, 08.03.1956 - 3 StR 15/56
Rechtsmittel
Gesichert muß der erlangte Gewahrsam nicht sein (RGSt 76, 131).